Nachteile einer Wilden Ehe – Diese Probleme haben unverheiratete Paare

Die gesellschaftliche Realität in Deutschland hat sich deutlich gewandelt. Galt früher “Verliebt, verlobt, verheiratet”, so leben heute viele Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ganz ohne Trauschein. Hier bei Singlemama.de haben viele User jahrelange Gerichtsverfahren durch eine Scheidung hinter sich.

Gerade die rechtliche Verpflichtung der Ehe zur Lebensgemeinschaft, zum Unterhalt, zur Renten- und Vermögensteilung, zu einem formalisierten und teuren Scheidungsverfahren schreckt viele ab. Da liegt es nahe, ganz auf den Trauschein zu verzichten. Die Probleme werden dadurch aber nicht geringer. Dass die Ehe in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Staates steht, werden viele erst nach Jahren merken.

Kein gemeinsamer Familienname

Ein gemeinsamer Familienname ist nicht möglich. Das könnte bei gemeinsamen Urlaubsreisen zu einem Problem werden, wenn der Vermieter eine konservative Lebenseinstellung hat.

Hohe Steuern

Der besondere Schutz der Ehe durch den Staat sieht mit den Steuergesetzen eine Art Heiratsprämie vor. Ehepaare werden nach einer Splitting Tabelle veranlagt. Dadurch werden Ehepaare steuerlich deutlich begünstigt. Frei zusammen lebende Paare erhalten diesen Steuervorteil nicht, sondern werden wie Junggesellen nach der Grundtabelle veranlagt. Tatsächlich gezahlter Unterhalt für den Lebensgefährten kann nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Aber nicht nur bei der Steuer, sondern bei Sozialleistungen, Renten- und Bafög-Zahlungen werden Ehepaare anders behandelt als nicht verheiratete Paare.

Gemeinsame Kinder

Seit der Kindschaftsreform von 1998 gibt es rechtlich keinen Unterschied mehr zwischen Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern ohne Trauschein zusammenleben. Wichtig ist nur die Vaterschaftsfeststellung. Ein Umgangsrecht haben beide Elternteile. Das gemeinsame Sorgerecht kann auf Antrag beiden Elternteilen erteilt werden. Auch nach einer Trennung sind diese Kinder in der Regel Kindern aus einer Ehe gleichgestellt.

Krankenhausaufenthalte

Rein rechtlich hat man in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft keinen Anspruch auf Auskunft, wenn der andere Lebenspartner im Krankenhaus liegt. Lebensgefährten und Lebenspartner sind juristisch eigene Personen, deshalb gilt hier die Schweigepflicht. Man kann aber eine Patientenverfügung erstellen, die das Krankenhaus von dieser Schweigepflicht entbindet.

Wenn einer der Partner stirbt

Wo und wie der ehemalige Partner beerdigt wird, das entscheiden im extremsten Fall die nächsten Angehörigen. Als ehemalige Lebenspartner hat man rechtlich gesehen kein Mitspracherecht. Auch das Erbrecht behandelt Lebensgefährten ohne Trauschein wie Fremde. Es ist zwar möglich das Erbe in einem Testament zu regeln und den Lebenspartner zumindest teilweise als Erben ein zu setzen, andere legitime Erben, auf jeden Fall aber das Finanzamt, werden aber wieder einen nicht unerheblichen Teil des Ererbten wieder ein kassieren.

Gemeinsame Wohnung

Es ist sinnvoll Mietverträge gemeinsam ab zu schliessen. Ansonsten ist nur einer der beiden Partner rechtlich der Mieter. Wenn die Partnerschaft im Streit auseinander geht, kann dieser Nicht-Mieter von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden.

Auflösung einer wilden Ehe

Geht eine eheähnliche Lebensgemeinschaft auseinander, dann ähneln viele Probleme, die zu klären sind, denen bei einer Scheidung. Der gemeinsam genutzte, oftmals auch gemeinsam angeschaffte Hausrat, muss aufgeteilt werden. Was geschieht mit gemeinsamem Vermögen, das während des Zusammenlebens entstanden ist? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Ist Hausarbeit oder Mitarbeit im Geschäft oder Betrieb des Partners nachträglich zu honorieren? Betreut einer der beiden Lebenspartner nach der Trennung ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren, muss neben dem Kindesunterhalt Betreuungsunterhalt für den anderen Lebenspartner gezahlt werden.