Nicht immer ist eine Schwangerschaft ein erfreuliches Ereignis. Insbesondere für Frauen, die sich bereits von ihrem Partner getrennt haben, oder durch einen One Night Stand schwanger geworden sind, zeichnet sich schnell ab, dass sie alleine mit dem Kind leben werden. Häufig treten dann Zukunfts- und Existenzängste auf, die eine Abtreibung als mögliche Problemlösung begründen. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland innerhalb enger Grenzen legal und unter bestimmten Vorraussetzungen dann auch straffrei (§ 218 StGB). Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bleibt jedoch wenig Zeit für eine solche Entscheidung, denn der Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal.
Inhalt
Abtreibungsberatung
Vorraussetzung für die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruches ist, dass sich die Schwangere zunächst von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt und diese Schwangerschaftskonfiktberatung auch bescheinigt wird. Diese Schwangerschaftskonfliktberatung informiert über die emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekte einer Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.
Außerdem wird über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen, wie Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld informiert. Die Beratung informiert über die medizinischen Möglichkeiten und Risiken des Eingriffs, stellt die rechtliche Lage klar und informiert über die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs. Der Eingriff selbst darf dann frühestens am vierten Tag nach der abgeschlossenen Beratung vorgenommen werden.
Schwangerschaftsabbruch mit Indikation
Bei Schwangerschaftsabbrüchen wird zwischen Abbrüchen mit Indikation und Abbrüchen ohne Indikatrion unterschieden. Es gibt medizinische Indikationen, sowie kriminologische Indikationen, die aus ärztlicher Sicht einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen und in Deutschland legal sind.
Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat, wie eine Vergewaltigung begründet ist. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für Ihre körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren bedeuten würde. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs bei Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation
Auch der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Frau ist möglich und unter Beachtung der Beratungspflicht bis zur 12 Schwangerschaftswoche legal. Die Kosten für einen solchen Schwangerschaftsabbruch werden aber nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen nur die Beratung vor dem Abbruch, die ärztlichen Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff und die Behandlung von Komplikationen.
Die Kosten des eigentlichen Schwangerschaftsabbruchs werden von der Kasse nur übernommen, wenn das persönliche Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, oder Sozialleistungen bezogen werden. Die Kostenübernahme muss vor dem Schwangerschaftsabbruch schriftlich beantragt und genehmigt worden sein. Der Abbruch muss beim Antrag an die Krankenkasse nicht begründet werden. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht, so sind je nach Praxis zwischen 200 und 600 Euro durch die Schwangere selbst zu tragen.
Nur das Einkommen der Mutter spielt eine Rolle
Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Abtreibung übernimmt, ist lediglich von den Einkommens – und Vermögensverhältnissen der Mutter abhängig. Die Einkommensverhältnisse des Vaters spielen keine Rolle.