Die Zahl der Eltern, die geschuldeten Kindesunterhalt nicht zahlen steigt kontinuierlich. Alleinerziehende, die keinen Kindesunterhalt erhalten, können für Kinder bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist maximal 72 Monate lang möglich, danach gibt es nichts mehr. Die Kosten für diesen Unterhaltsvorschuss teilen sich Kommunen, Bund und Länder. Im letzten Jahr trat der Steuerzahler mit 800 Millionen Euro in Vorleistung. Zurückgefordert wurde dagegen kaum etwas. Normalerweise müsste der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden. Nur 50 Prozent der Alleinerziehenden erhalten ihren Kindesunterhalt regelmäßig. Jeder vierte (26 %) der Alleinerziehenden gab an, dass der Unterhalt zumindest teilweise bezahlt werde und wiederum ein Viertel der Alleinerziehenden erhält gar keinen Kindesunterhalt. (weiter…)