Wird ein Kind unehelich geboren, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Durch eine Reform des Gesetzes zur elterlichen Sorge über nichteheliche Kinder im Jahre 2013 sind die Rechte unverheirateter Väter deutlich gestärkt worden. Konnten bis dahin unverheiratete Väter das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind nur erlangen, wenn sie die Mutter heirateten, oder die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgaben, ist es solchen Vätern seitdem auch ohne Zustimmung der Mutter möglich das gemeinsame, oder gar das alleinige Sorgerecht für das Kind zu beantragen. Gerichte prüfen nur noch, ob die gemeinsame Sorge nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Diese negative Kindeswohlprüfung geht davon aus, dass die gemeinsame Sorge durch beide Eltern dem Kindeswohl am besten dient. (weiter…)