Seit August 2013 gibt es in Deutschland ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch wurde bereits 1996 beschlossen und sollte bis zum Stichtag umgesetzt werden. Während das konservative Bayern eher auf das Betreuungsgeld setzt und in München und Nürnberg U-3 Plätze in Kitas so rar sind, wie Wasser in der Sahara (In München fehlen etwa 5.400, in Nürnberg etwa 1.700 Plätze), melden die anderen Bundesländer, daß sie das gesteckte Ziel weitgehend erreicht haben. Erschwerend kommt bei der Bedarfsplanung für die U-3 Plätze hinzu, daß der Bedarf in Städten höher als im ländlichen Bereich ist. Gerade berufstätige Alleinerziehende sind aber oft auf solche U-3 Kita Plätze angewiesen. Was also tun, wenn es mit dem Kita Platz nicht klappt? (weiter…)