Im Anschluss an das Elterngeld kann in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Thüringen Landeserziehungsgeld beantragt werden. Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung dieser drei Bundesländer und beträgt zwischen 150 und 307 Euro. Antragsberechtigt sind Eltern und Alleinerziehende, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort vor Geburt des Kindes in einem dieser drei Bundesländer hatten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen im Hinblick auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit und die Höhe des Einkommens.
(weiter…)
Kommentar von
Admin am 04.10.2015 um 22:23 Uhr
Tatsächlich ist der Teaser irreführend, denn die grün/linke Regierung in Thüringen hat das Landeserziehungsgeld in Thüringen zum 1.7.2011 abgeschafft.Es wird aber immer noch gezahlt und kann auch noch für Kinder beantragt werden, die vor diesem Stichdatum geboren wurden.
Kommentar von
Admin am 04.10.2015 um 22:40 Uhr
Sorry, das Stichdatum wurde leider versehentlich eben von mir um 4 Jahre zurück datiert. Das Landeserziehungsgeld in Thüringen wurde erst in diesem Jahr abgeschafft. Gezahlt wird also noch für Kinder, die vor dem 1.7.2015 geboren wurden und die Antragsvoraussetzungen erfüllen. Alleinerziehende, die Harz IV beziehen haben sowieso nichts davon, denn Landeserziehungsgeld ist Einkommen und wird auf das ALG II angerechnet.