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Umgangsrecht kann notfalls mit Zwangsgeld umgesetzt werden
Eine Mutter, die dem Vater trotz gerichtlicher Anordnung den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Die Regelung eines ordnungsgemäßen Umgangsrechts gehöre zu den Pflichten des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befinde. Maßstab seien dabei nicht seine Interessen, sondern allein das Wohl des Kindes (Az.: 3 WF 210/02).
Das Gericht drohte mit seinem Beschluss einer Mutter ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro an, falls sie weiterhin den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind vereitle. Die Frau hatte schon mehrfach die vereinbarten Besuchsregelungen nicht eingehalten. Die Richter betonten, beide Elternteile hätten ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Umgang mit dem Kind, wie die Zeitschrift OLG-Report berichtete.
Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 3 WF 210/02)
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