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Tessin (m, 55 J)

04.02.2012 - 06:16 Uhr

@wirbelwind2006 ....der Henri Nannen tut auch aus Emden sein .... kein Wunder, daß der Spiegel sou eine spreude Sprache hat
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         Singlemama.de - Das Magazin - Ausgabe vom Samstag, dem 04.02.2012
 
        
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Umgangrecht für Vater auch gegen Willen der Mutter

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil das Umgangsrecht eines nicht verheirateten Vaters gestärkt und ihm zugestanden, auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit seinem leiblichen Kind zu haben. Wenn er in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind getragen habe und eine nahe Bezugsperson gewesen sei, müsse ihm ein regelmäßiger Kontakt eingeräumt werden, befanden die Karlsruher Richter. Voraussetzung sei jedoch, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Der BGH verwies den Fall an das Berliner Kammergericht zurück. Dort war der leibliche Vater mit seiner Klage zunächst gescheitert, da nach der damaligen Gesetzeslage der leibliche, aber unverheiratete Vater gegen den Willen der Mutter kein Umgangsrecht durchsetzen konnte. Eine Gesetzesänderung vom April 2004 hatte diese Rechtslage geändert: Von nun an haben neben Großeltern und Geschwistern auch unverheiratete Väter ein Umgangsrecht, soweit sie eine familiäre Beziehung zu dem Kind aufgebaut haben.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte eine verheiratete Frau vorübergehend mit ihrem Freund zusammengelebt und von ihm im Jahr 1996 ein Kind bekommen. Nachdem die Tochter mehr als ein Jahr im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen war, trennte sich das Paar. Der Kontakt zwischen leiblichem Vater und Kind dauerte noch ein Jahr an, dann untersagte die Mutter den Umgang.

Foto: HHS Pixelio

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