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An wen wenden bei Trennung, erste Schritte...


Maya79
9 Beiträge

verfasst:
14.12. 2006
um 20:49 Uhr

Hallo ihr,

hoffe,das paßt hier hin.

Also ich möchte mich von meinem Mann trennen nächstes Jahr,da unsere jetzige Wohnung recht groß ist,geht es finanziell nicht,daß er sich was neues sucht,das müssen wir wohl beide. Doch auch 2 kleine wohnungen würden unseren Rahmen sprengen,dazu anschaffung von 2. Haushaltsgeräten ,anliegende Kautionen, Renovierung...

Ich arbeite bloß 10 stunden am we,komme höchstens auf 200 euro udn hab 2 kleine kids.Was wären also die ersten schritte ? Zum Arbeistamt? Sozialamt? Anwalt ? Und so schnell bzw. zeitgleich 2 Wohnungen finden ,gibt es überhaupt dafür eine Hilfe ?

Wäre schön,wenn ich ein par Tips bekäme.
Gruß
Maya


3371 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 09:02 Uhr

Hallo Maya,

herzlich willkommen hier im Forum.

Was Deine Fragen angeht....

also erstnmal wäre zu klären, ob Dein Mann für Dich und die Kinder Unterhalt zahlen kann.

Wenn ich nun mal annehme, er verdient nicht genug, das es für Dich und die Kinder zum Lebensunterhalt reicht, wirst Du ergänzend Hartz 4 beantragen können.

Dann wirst Du, bevor Du Dir eine Wohnung suchst, ersteinmal zum Amt müssen, fragen, welche Optionen bei Euch für die Größe/den Preis der Wohnung gelten.
Dann kannst Du danach nach Wohnungen suchen, mußt jedoch, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst, die Zustimmung für genau die Wohnung beim Amt holen.

Renovierungskosten wie auch Mietkaution ist möglich, das Du das als Darlehn vom Amt erhälst, ist aber nicht zwingend so. Das wird oft unterschiedlich gehandhabt.

Hausrat müssen im Zuge der Trennung Dein Mann und Du aufteilen, wobei Dir mit den Kindern auf jeden Fall Waschmaschine und Herd zustehen.

Geld für Möbel vom Amt gibt es heute nicht mehr.

Hier gilt es also, schon frühzeitig im Bekanntenkreis umhören, wer grad was über hat, und auch in Flohmarktsanzeigen blättern.

Deinem Mann würden, auf jedem Fall 890€ Selbstbehalt bleiben, und damit muß er dann auch sehen, das er damit seine Wohnung etc. bezahlen kann.

Es wird also alles in allem ersteinmal ein ganzes Stück "arbeit" für Euch.

Hoffe, Dir einigermaßen die Fragen beantwortet zu haben.

Ansonsten weiter fragen

Maya79
9 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 09:24 Uhr

Hallo Aninjha ,

vielen Dank,jetzt weiß ich also,daß ich zuerst zum AA gehe. Weißt du,ob ich gehaltsabrechnungen von meinem Mann zur Berechnung mitnehmen müßte?

Zu dem Selbstbehalt ,890€ ,ist das allgemein ode rrichtet sich das wonach? also alles was er drüber verdient,müßte er an uns abgeben ? Da wir ja auch das gemeinsame auto noch abbezahlen müssen,wird ihm davon die hälfte ja auch ncoh abgezogen...

Na mal sehen,was die aufm amt uns sagen.
gruß
maya

Maya79
9 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 09:26 Uhr

ach,mir ist nochwas eingefallen.
Kannst du mir sagen,ob die Krankenversicherung bestejhen bleiben kann ? sind familienversichert.
Danke


3371 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 09:33 Uhr

Hallo Maya,

also....zum Amt mußt Du nicht die Abrechnungen Deines Mannes mitnehmen.
Die werden auch erst nach endgültiger Trennung etwas für Dich zahlen, also sprich mit Umzug.

Die werden von Dir verlangen, bzw. unterschreibst Du dies auch mit dem Antrag, evtl. Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Also man müßte wissen, wieviel Einkommen er hat (netto), und wie alt die Kinder sind.

Die Kreditraten fürs Auto werden bei der KU Berechnung nicht abgezogen, bei der Berechnung für Deinen Unterhalt schon.

Ist also alles nicht ganz so pauschal zu sagen.

Man nehme das monatliche Netto Deines Mannesmal 12+ Urlaubs- und Weihnachtsgeld Von der Summe kann man dann 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen.

Und dann anhand der Düsseldorfer Tabelle schon mal ermitteln, wieviel er für die Kinder zu zahlen hat.

Die 890 € Selbstbehalt gelten für ihn im allgemeinen (ihr lebt ja in den alten Bundesländern) bezüglich des Kindsunterhaltes. Dir gegenüber dürfte sein SB höher liegen.


3371 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 09:33 Uhr

[Zitat von Maya79]ach,mir ist nochwas eingefallen.
Kannst du mir sagen,ob die Krankenversicherung bestejhen bleiben kann ? sind familienversichert.
Danke
[Zitat Ende]

Bis 3 Monate nach der Scheidung kannst auch Du bei ihm versichert bleiben.

Maya79
9 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 10:15 Uhr

hm, er hat ca.1500 netto,die kids sind fast 5 und 2, wären laut dieser tabelle also 233 pro kind. Na ja,ich muß also jetzt erstmal wissen,wie groß die wohnung sein darf,die ich /wir uns je suchen.
Danke,hast mir sehr geholfen.


3371 Beiträge

verfasst:
15.12. 2006
um 10:39 Uhr

[Zitat von Maya79]hm, er hat ca.1500 netto,die kids sind fast 5 und 2, wären laut dieser tabelle also 233 pro kind. Na ja,ich muß also jetzt erstmal wissen,wie groß die wohnung sein darf,die ich /wir uns je suchen.
Danke,hast mir sehr geholfen.[Zitat Ende]

Hallo Maya,

da er anteilig Kindergeld abziehen darf, wird sein Zahlbetrag für die Kinder pro Kind 199€ sein.

Da er Dir gegenüber einen SB von 1050 oder 1100€ hat (nagel mich hier nicht genau auf die Zahl fest) wird er Dir wohl nichts mehr zahlen müssen.

Was die Wohnung angeht, wird im großen und ganzen gesagt, 45 qm für eine einzelne Person, 15 qm für jede weitere, also 75 qm für Dich mit 2 Kindern.

Aber den Preis, wie gesagt, kannst Du örtlich nur erfahren, bei Eurem Amt.

Gast

verfasst:
15.12. 2006
um 13:39 Uhr

Sein Nettoverdienst wird deutlich absinken weil er Steuerklasse 1 bekommt!

werner

mama300909
0 Beiträge

verfasst:
19.02. 2010
um 14:47 Uhr

Hallo,

Ich habe ein großes Problem....
Ich möchte mich von meinem Partner so schnell wiemöglich trennen.
Wir haben einen gemeinsamen Kredit auf die Wohnung,
jetzt wollte ich wissen wenn ich ausziehe ob ich als Bürge da rauskomme bzw. wie ich da raus komme.
Und wieviel unterhalt würde ich für mein Kind (5Monate) bekommen wenn er ca. 1500 euro verdient ?
Wo komme ich am schnellsten zu einer BILLIGEN Wohnung ?
Wie ist das wenn er das Kinderzimmer + Kinderwagen bezahlt hat aber ich die restliche Einrichtung gezahlt habe.
Kann ich das Kinderzimmer mitnehmen wenn ich meine Möbel dalasse ??

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon in vorraus.

Mfg Conny

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